AI-Transparenzerklärung

Version 1.1 — 19. August 2026

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) verlangt ab dem 2. August 2026, dass Menschen darüber informiert werden, wenn sie mit einem AI-System interagieren, und dass AI-generierte Inhalte maschinenlesbar gekennzeichnet werden (Artikel 50). Diese Erklärung beschreibt, wie Yaplet — ein Produkt von IG Services LLC — diese Pflichten umsetzt, was fest ins Produkt eingebaut ist und nicht abgeschaltet werden kann und welche Pflichten bei dir als dem Unternehmen bleiben, das Yaplet nutzt.

1. Wer ist wer

Yaplet entwickelt die AI-Funktionen der Plattform (den AI-Assistenten Vex im Chat-Widget, AI-Telefonagenten, AI-E-Mail-Beantwortung, AI-Antworten auf Facebook Messenger und Instagram sowie AI-generierte Marketingbilder und -texte) und bringt sie unter eigenem Namen auf den Markt. Für diese Funktionen ist Yaplet Anbieter im Sinne des AI Act und dafür verantwortlich, sie so zu gestalten, dass die Transparenzpflichten erfüllt werden.

Ein Unternehmen, das Yaplet mit seinen eigenen Kunden einsetzt, ist der Betreiber. Der AI Act legt dem Betreiber eigene Pflichten auf, die in Abschnitt 6 unten aufgeführt sind. Yaplet kann diese nicht für dich erfüllen, aber das Produkt ist so gebaut, dass ihre Einhaltung der Standard ist und keine zusätzliche Arbeit.

2. Menschen sagen, dass sie mit AI sprechen (Artikel 50 Absatz 1)

Jeder Kanal, über den ein Yaplet-AI-Assistent mit einer Person spricht, legt dies beim ersten Kontakt offen — in der Sprache, für die der Assistent konfiguriert ist:

  • Chat-Widget — Die Kopfzeile der Unterhaltung weist den Absender als AI-Assistenten aus, die leere Unterhaltung zeigt vor dem Senden der ersten Nachricht einen klar formulierten Hinweis, dass der Besucher mit einem AI-Assistenten chattet, und jede AI-Antwort trägt eine AI-Markierung. Übernimmt ein menschlicher Agent, wechselt die Kopfzeile zu Name und Rolle dieser Person.
  • Telefon (Voice-AI) — Jeder Anruf beginnt mit einer festen Ansage in der Sprache des Agenten — auf Englisch: "This call is answered by an AI assistant." —, die vor der eigenen Begrüßung des Kunden abgespielt wird und weder bearbeitet, übersprungen noch unterbrochen werden kann. Der Assistent ist außerdem angewiesen zu bestätigen, dass er eine AI ist, wann immer ein Anrufer danach fragt.
  • E-Mail — AI-geschriebene E-Mail-Antworten geben an, dass die Antwort vom AI-Assistenten des Unternehmens geschrieben wurde, und bieten — sofern das Unternehmen es erlaubt — eine Möglichkeit, mit einem Klick eine Person zu erreichen.
  • Facebook Messenger und Instagram — Die erste AI-Antwort in einem Thread beginnt mit einem Hinweis, dass die Person mit einem AI-Assistenten chattet; der Hinweis wiederholt sich nach einer Pause von mehr als 24 Stunden und immer dann, wenn die AI nach einem menschlichen Agenten wieder übernimmt.

Diese Hinweise sind Teil des Produkts, keine Einstellungen: Das Unternehmen, das Yaplet nutzt, kann sie nicht abschalten, und die Telefonansage kann weder bearbeitet noch unterbrochen werden.

3. Kennzeichnung AI-generierter Inhalte (Artikel 50 Absatz 2)

Yaplet erzeugt auf Anfrage Bilder und Texte (zum Beispiel Social-Media-Beiträge, Newsletter und Entwürfe für die Wissensdatenbank). Was wie gekennzeichnet wird:

  • Bilder, die über Yaplets Social-Posting-Tools erzeugt werden, tragen eine eingebettete, maschinenlesbare Markierung (IPTC "Digital Source Type = trained algorithmic media", gespeichert als XMP-Metadaten), die Yaplets eigene Größenanpassung und Logo-Einblendung übersteht, und werden beim Veröffentlichen über Yaplet gegenüber Instagram als AI-generiert deklariert, während Facebook die eingebettete Markierung selbst ausliest — so zeigen beide Plattformen ihr eigenes "AI-Info"-Label.
  • AI-geschriebener Text (Bildunterschriften, E-Mails, Artikel, Newsletter) wird als Entwurf erstellt, den eine Person prüft und veröffentlicht. Für das Wasserzeichnen kurzer Texte gibt es keinen verlässlichen technischen Standard; die Ausnahme des AI Act für Texte, die von einem Menschen geprüft wurden, der die redaktionelle Verantwortung übernimmt, ist der vorgesehene Weg, und die Betreiberpflicht für ungeprüfte Texte von öffentlichem Interesse ist in Abschnitt 6 beschrieben.
  • Yaplet fügt erzeugten Bildern derzeit kein kryptografisch signiertes Herkunftsmanifest (wie C2PA Content Credentials) hinzu. Sollte sich das ändern, aktualisieren wir diese Erklärung.

4. Was Yaplet nicht tut

Yaplet bietet keine Funktionen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung an und erstellt oder verändert keine Aufnahmen realer Personen (Deepfakes). Nichts im Produkt analysiert Gesicht, Stimme oder Körpermerkmale einer Person, um Emotionen oder Kategorien abzuleiten.

5. Praxisleitfaden

Yaplet hat den freiwilligen Praxisleitfaden der Europäischen Kommission zur AI-Transparenz zum Datum dieser Erklärung nicht unterzeichnet. Die oben genannten Maßnahmen sind Yaplets eigene Umsetzung der Anforderungen von Artikel 50; auf Anfrage erläutern wir, wie jede Maßnahme die jeweilige Anforderung erfüllt.

6. Was als Betreiber in deiner Verantwortung bleibt

Der AI Act und die Leitlinien der ungarischen AI-Marktüberwachungsbehörde legen diese Pflichten dem Unternehmen auf, das das AI-System nutzt. Yaplet unterstützt jede davon, aber erledigen musst du sie selbst:

  • Lass die AI-Hinweise an Ort und Stelle. Sie sind Teil des Produkts und lassen sich nicht abschalten, aber du darfst sie nicht durch eigenes Styling verbergen oder den Assistenten anweisen zu leugnen, dass er eine AI ist.
  • Stelle den Assistenten nicht als Person dar: Gib ihm nicht Namen und Foto eines echten Mitarbeiters als Avatar und schreibe keine Begrüßungen, die behaupten, er sei ein menschlicher Kollege.
  • Stelle sicher, dass der Assistent in der Sprache der Menschen konfiguriert ist, die er bedient — die Hinweise folgen der Spracheinstellung des Assistenten.
  • Wenn du AI-geschriebene Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse (Nachrichten, Markt- oder Unternehmensberichte, öffentliche Informationen) veröffentlichst, ohne dass ein Mensch sie prüft und die redaktionelle Verantwortung übernimmt, kennzeichne sie als AI-generiert.
  • Wenn du Bilder, Audio oder Videos veröffentlichst, die reale Personen, Orte oder Ereignisse auf eine Weise zeigen, die echt wirkt, aber von AI erstellt oder verändert wurde, kennzeichne sie deutlich als AI-generiert — unabhängig davon, mit welchem Tool sie erstellt wurden.
  • Bewahre diese Erklärung mit Datum in deinen Compliance-Unterlagen auf — als Beschreibung der eingebauten Transparenzmaßnahmen durch den Anbieter. Die vertraglichen Regelungen stehen in den Yaplet-Nutzungsbedingungen ("AI und automatisierte Funktionen").

7. Schriftliche Bestätigung

Diese Seite ist Yaplets schriftliche Erklärung zugunsten seiner Kunden, dass die AI-Funktionen der Yaplet-Plattform so gestaltet sind, dass sie die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 wie oben beschrieben erfüllen. Sie ist versioniert und datiert; frühere Versionen sind auf Anfrage erhältlich.

Fragen von Kunden, Prüfern oder Behörden: support@yaplet.com

8. Quellen